Inkassostelle der Kreishandwerkerschaft
Gemäß Rechtsdienstleistungsgesetz wurde die Inkassostelle beim Landgericht Halle angemeldet. Die juristische Betreuung wird durch Herrn RA Schulte gewährleistet. Diese Dienstleistung kann von allen Handwerksbetrieben zu günstigen Konditionen genutzt werden. Für Mitgliedsunternehmen können die Leistungen noch preiswerter angeboten werden.
Die Bearbeitung zur Forderungseinholung beinhaltet:
- die außergerichtliche Zahlungsaufforderung
- das gerichtliche Mahnverfahren
- die Beauftragung eines Gerichtsvollziehers zur Zwangsvollstreckung
- Veranlassung weiterer Zwangsmaßnahmen, wie Pfändungen, Eintragungen ins Grundbuch ...
Bei erfolgreichem Forderungseinzug wird für den Gläubiger die gesamte Bearbeitung kostenfrei. *Bei Beauftragung der Inkassostelle tritt der Gläubiger lediglich in Vorkasse.
Öffnungszeiten in Halle:
Montag | 8.00 -10.00 Uhr |
telefonische Kontaktaufnahme bitte in der Zeit | von 09.00 bis 10.00 Uhr |
Ansprechpartner:
Frau Frischkorn
Tel.: 0345 1315716
E-Mail: inkasso(at)khs-hal-sk.de
Die Gebühren und Kosten entnehmen Sie bitte der folgenden Aufstellung:
Anlage 2: Inkassogebühren